Anträge ab 26.09.2023
Neue Förderung für PV-Anlagen mit Wallbox „Solarstrom für E-Autos“
Zuschuss 442
zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 kW Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inkl. aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
- Neubauten vor Einzug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Die KfW fördert Privatpersonen, die
-
ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen
-
und ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt des Antrags bestellt haben
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
für die Ladestation: 600 Euro pauschal –
oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euroe
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten.
Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf Ihr Konto aus.
Weitere Infos unter www.kfw.de